Eine Lösung für das Parkdeckproblem am Kreishaus muss her!

Das Parkdeck ist mittlerweile fast ein Jahr lang gesperrt. Die Sperrung erhöht den Parkdruck auf die Bereiche rund um das Kreishaus immens und stellt sowohl für Beschäftigte im Kreishaus als auch für Besucher wie für Anwohner eine höchst unbefriedigende Situation dar. 

19.10.16 –

Das Parkdeck ist mittlerweile fast ein Jahr lang gesperrt. Die Sperrung erhöht den Parkdruck auf die Bereiche rund um das Kreishaus immens und stellt sowohl für Beschäftigte im Kreishaus als auch für Besucher wie für Anwohner eine höchst unbefriedigende Situation dar.

Für die Beschäftigten im Kreishaus existiert zwar eine Zwischenlösung an der Karl-Jatho-Straße, die allerdings in der anstehenden Herbst- und Winterzeit wegen unzureichender Ausleuchtung auf Akzeptanzprobleme stoßen und ein Gefühl mangelnder Sicherheit hervorrufen kann.

Aus diesem Grunde sollte die Verwaltung hier rasch verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.

Die Kooperation aus CDU, Grünen und FDP/VWG hat daher einen Antrag eingebracht, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, folgende Varianten für die Lösung des Problems aufzuarbeiten:

  1. Kosten und Dauer für eine vollständige Sanierung des derzeit gesperrten Parkdecks.
  2. Abriss des Parkdecks als Zwischenlösung oder als dauerhafte Lösung mit ebenerdiger Parkfläche bei gleichzeitiger Sicherstellung der Entfluchtung des nördlichen Teils des Kreishauses. Welche baulichen Maßnahmen wären hierfür erforderlich, welche Kosten würden dadurch entstehen und in welchem Zeitraum könnten diese Maßnahmen durchgeführt werden?
  3. Abriss und Neubau in einfacher Bauweise, z.B. als Stahlkonstruktion.
  4. Teilfreigabe des Oberdecks oder/und des Unterdecks. Dazu sollte die Verwaltung abklären, ob es rechtlich möglich ist, z. B. durch leichte Kübel o.ä. auf dem Oberdeck jeden 2. Stellplatz oder bestimmte Bereiche zu sperren und eine Zufahrtsbeschränkung für LKW durch eine Höhenbegrenzung zu erlassen. Ebenso soll überprüft werden, ob eine Sperrung beim Unterdeck, die sich nur auf durch Sickerwasser oder abbröckelnde Stellen betroffene Bereiche bezieht, möglich ist. Ein Statiker oder Bausachverständiger sollte sich dazu äußern.

Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien im letzten Sitzungszug dieses Jahres darzulegen.

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