Abgrabungsantrag Histenbruch: Diese Abgrabung darf der Kreis nicht genehmigen!

Die Grüne Kreistagsfraktion befürchtet einen weiteren schweren Schlag gegen die niederrheinische Kulturlandschaft, die gerade in dem betroffenen Bereich schon löchrig wie ein Schweizer Käse ist.

14.09.17 –

Die Grüne Kreistagsfraktion befürchtet einen weiteren schweren Schlag gegen die niederrheinische Kulturlandschaft, die gerade in dem betroffenen Bereich schon löchrig wie ein Schweizer Käse ist.

In Wesel-Bislich hat die Firma Holemans einen Antrag für eine neue ca. 100 ha große Abgrabung gestellt. Das wäre ein weiterer herber Verlust von landwirtschaftlicher Fläche mit einer Größe von ca. 140 Fußballfeldern. Dieser Flächenverlust würde die Intensivierung der Landwirtschaft im Kreis Wesel weiter begünstigen und eine nachhaltige und ökologische Bewirtschaftung erschweren.

Ginge es nach der Firma Holemans, sollte der Abbau schon 2018 starten und 12 Jahre dauern.

Der Antrag liegt zur Entscheidung beim Kreis Wesel.

Der Regional Verband Ruhr (RVR) als Planungsbehörde meldet erhebliche Bedenken an. So ist nach dessen Stellungnahme vom Juli 2016 „festzuhalten, dass die Antragsfläche an insgesamt drei Stellen erkennbar außerhalb der zeichnerisch festgelegten BSAB liegt (…) Die Antragsfläche ist in der vorliegenden Abgrenzung daher nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.“ (BSAB = Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze)

Mit anderen Worten, die beabsichtigte Abgrabung ist in Teilen nicht durch planerische Festlegungen abgesichert, sondern würde eine teilweise Neudarstellung im Regionalplan bedeuten.

Zusammenfassend stellt der RVR fest, „dass der Antrag zur Abgrabung Histenbruch in der vorliegenden Form aufgrund des Flächenzuschnitts sowie der naturschutzfachlichen Bedenken anlässlich des Eingriffs in das Vogelschutzgebiet nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.“

Das Planungsgebiet liegt nämlich vollständig im EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“. Eine Erhebung der BIOLOGISCHEN STATION im Kreis Wesel aus dem Jahr 2012 wies 59 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nach, davon 15 mit Planungsrelevanz und zusätzlich 8 Rote-Liste-Arten oder Arten der Vorwarnliste. Relevant sind 7 weitere bei den Rast- und Durchzugsarten sowie 9 Fledermausarten. Eine Abgrabung würde also den Lebensraum zahlreicher landgebundener Vogelarten zerstören.

In Frage steht außerdem, ob die Ausweisung als Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) gesetzeskonform zum EU-Recht ist, nachdem die Anmeldung als EU-Vogelschutzgebiet erfolgte.

Gabriele Obschernicat, Sachkundige Bürgerin der GRÜNEN Kreistagsfraktion, sieht einen weiteren Kritikpunkt: „Darüber hinaus würde auch die hydrogeologische Beschaffenheit eines großen Gebietes dauerhaft und unumkehrbar verändert. Eine Verfüllung mit Fremdmaterial oder die Belassung als Baggerlöcher kann die ursprüngliche Funktion der Kiese, Sande und Lehmschichten nicht ersetzen. Es ist zu befürchten, dass Grundwasserströme und die Regenabflüsse dauerhaft verändert oder gar verhindert werden, im schlimmsten Fall mit fatalen Folgen für Anwohner*innen und Landwirte.“

Ein weiteres und wichtiges Argument sind für Gabriele Obschernicat Starkregenereignisse, wie sie in letzter Zeit auch hier im Kreis aufgetreten sind: „Diese werden, darüber sind sich die Klimaforscher einig, häufiger auftreten. Welche Auswirkungen diese massiven Regenmengen auf unser Grundwasser haben und wie sie sich auf die Baggerseen auswirken, ist bisher noch gar nicht umfassend betrachtet worden. Ergeben sich dadurch Überstauungen, so kann die umgebende Landschaft und die angrenzende Bebauung in starke Mitleidenschaft gezogen werden. Die Folgen der Starkregenereignisse vom Sommer 2016 sind keineswegs vergessen oder aufgearbeitet.“

Mit der Abgrabung Histenbruch würde ein weiterer großer Teil des Niederrheins für immer zerstört werden. Darunter leiden würden die Anwohner*innen, Landwirte, die Vogelwelt und alle nachfolgenden Generationen, die die klassische niederrheinische Landschaft nur noch auf Fotos werden sehen können.

Für die GRÜNE Kreistagsfraktion heißt das ganz klar: Die Verwaltung des Kreises Wesel muss die rechtlichen Bedenken unterstützen und das Verfahren stoppen. Die Auskiesung Histenbruch darf nicht genehmigt werden.

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