Abfallgebühren - Keine unnötigen Rücklagen bilden

Wie schon in den vergangenen Jahren übersteigt das Rücklagenniveau für die Müllverbrennung das plausible Maß für eine Rücklagenbildung, zumal der Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist, dass erwartet wird, dass sich die Drittmengenerlöse positiv entwickeln werden. Da es sich hier um Gelder der Gebührenzahler*innen handelt, sollte Ihnen dieses nicht vorenthalten werden. Zur Abdeckung von Reparatur- und Wartungskosten und eventuell zusätzlich anfallenden Maßnahmen erscheint ein Rücklagenbestand in Höhe von 10 Millionen mehr als ausreichend.

24.11.16 –

Für die kommenden Sitzungen des Ausschusses für Bauen und Abfallwirtschaft, des Kreisausschusses und Kreistags beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der Rücklagenbestand für die Müllverbrennung soll auf 10 Millionen Euro gedeckelt werden. Der darüber hinaus gehende Rücklagenbestand in Höhe von 3,3 Mio. Euro wird an die kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2016 ausgezahlt. 

2. Die Unterteilung in Grund- und Leistungsgebühr wird aufgehoben. Zukünftig werden nur noch Benutzungsgebühren erhoben.

 

Begründung:

Erneut ergibt sich nach der diesjährigen Gebührennachkalkulation ein Rücklagenbestand, der mit knapp 13,3 Mio Euro deutlich höher liegt als die Verwaltungsprognose aus dem Vorjahr erwarten ließ. Da die Verwaltung auch in den Jahren davor stets zu negativ kalkuliert hatte, ist die in der Verwaltungsvorlage aufgeführte Befürchtung, bei einer Deckelung der Rücklage zum Ende 2016 auf 10 Mio. Euro das Ziel der Gebührenverstetigung bereits im Jahr 2019 nicht mehr zu erreichen, in Frage zu stellen.

Diese Einschätzung berücksichtigt auch den Hinweis auf die ab 2017 steigenden Gewerbesteuern. Deren Auswirkungen sind nicht weiter beziffert; zudem würde gemäß Verwaltungsprognose ohne zusätzliche Ausschüttung an die Kommunen im Jahr 2019 ebenfalls ein Defizit eintreten.

Wie schon in den vergangenen Jahren übersteigt das Rücklagenniveau das plausible Maß für eine Rücklagenbildung, zumal der Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist, dass erwartet wird, dass sich die Drittmengenerlöse positiv entwickeln werden.

Da es sich hier um Gelder der Gebührenzahler*innen handelt, sollte Ihnen dieses nicht vorenthalten werden. Zur Abdeckung von Reparatur- und Wartungskosten und eventuell zusätzlich anfallenden Maßnahmen erscheint ein Rücklagenbestand in Höhe von 10 Millionen mehr als ausreichend.

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