Grüne Fraktion stellt Antrag zum Ausstieg des Kreises Wesel aus der Beteiligung an der Flugplatzgesellschaft „Schwarze Heide“

Die Wirtschaftlichkeit des Flugplatzes Schwarze Heide ist nicht gewährleistet.Schon der Planfeststellungsbeschluss zum Flugplatz artikulierte massive Zweifel an der Notwendigkeit dieses Flugplatzes: „Einen marktbedingten, auf konkrete Nachfragen gestützten Bedarf gibt es derzeit nicht.“  

02.03.11 –

Die Wirtschaftlichkeit des Flugplatzes Schwarze Heide ist nicht gewährleistet.Schon der Planfeststellungsbeschluss zum Flugplatz artikulierte massive Zweifel an der Notwendigkeit dieses Flugplatzes: „Einen marktbedingten, auf konkrete Nachfragen gestützten Bedarf gibt es derzeit nicht.“

Auch der Lagebericht der Flugplatzgesellschaft von 2009 lässt keine grundsätzliche Trendwende erkennen. Durch die Reduzierung der Fläche des interkommunalen Gewerbegebietes auf nur noch 13 ha erweist sich die prognostizierte Verstärkung des Geschäftsreiseverkehrs durch die Landebahnverlängerung als reine Spekulation und ist nicht mehr haltbar.

Die Gesellschafter sind pro Jahr mit einem Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 280.000 Euro beteiligt.

Subventionen und Zuschüsse der öffentlichen Hand haben bisher nicht bewirken können, dass der Flugplatz wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann. Bei anhaltender Unwirtschaftlichkeit droht damit eine Subventionsspirale, die den Kreis Wesel gerade angesichts seiner akuten Haushaltsprobleme in seinem Handlungsspielraum weiter einschränkt.

Daher sollten erste Vorbereitungen für einen möglichen Ausstieg aus der Beteiligung getroffen werden.

Dazu beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Verwaltung darstellen soll

  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um aus der Beteiligung an der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH auszusteigen,
  • welche Kosten dadurch evtl. entstehen,
  • innerhalb welchen Zeitraums ein Ausstieg möglich ist,
  • welche Kosten für die Deckung des jährlichen Defizits, Zins- und Tilgungsbeträge für die Finanzierung für den Ausbau der Start-/Landebahn und für weitere Investitionen bei einem Ausstieg eingespart werden könnten. Dabei sollen auch die Zinsbeträge aufgeführt werden, die den Kommunen in der Haushaltssicherung erlassen werden.

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