Metropole Rheinland: Wohin gehört der Kreis Wesel?

Obwohl von einer Kreistagsmehrheit nicht geliebt, ist der Kreis Wesel weiterhin Mitglied im Regionalverband Ruhr (RVR). Nun aber lockt auch ein anderer Verbund von Kommunen.

20.07.16 –

Obwohl von einer Kreistagsmehrheit nicht geliebt, ist der Kreis Wesel weiterhin Mitglied im Regionalverband Ruhr (RVR). Nun aber lockt auch ein anderer Verbund von Kommunen.

Seit dem letzten Jahr gibt es eine Initiative, entlang der Rheinschiene eine regionale Zusammenarbeit zu etablieren: Großstädte wie Köln und Düsseldorf sowie Kreise in der Region, der Landschaftsverband Rheinland, ergänzt um die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Einen Gaststatus sollen die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln sowie die betreffenden Regionalräte erhalten.

Beratenden Status sollen Gewerkschaften, Umweltverbände, Unternehmen, Bildungseinrichtungen etc. erhalten.

Warum diese Initiative? Nun, Hintergrund sind offenbar Befürchtungen, dass eine Metropolregion Ruhr mit dem RVR im Hintergrund eine sehr dominante Rolle in verschiedenen Politikfeldern spielen könnte. Hierauf soll die Metropolregion Rheinland die Antwort sein.

Interessanterweise sind nun auch Duisburg und der Kreis Wesel in die Vorüberlegungen involviert, nachdem der Landrat des Kreises Wesel entsprechend interveniert hatte. Duisburg und der Kreis Wesel gehören aber schon zum RVR dazu.

Brauchen wir im Kreis Wesel eine Mitgliedschaft in beiden Regionen? Was wäre der Nutzen? Oder verzetteln wir uns und vergrößern nur den bürokratischen Apparat und Aufwand?

Hierzu hat die Grüne Kreistagsfraktion folgenden Fragekatalog an den Landrat geschickt:

  • Was sind die konkreten Aufgaben der Geschäftsstelle der "Metropolregion Rheinland e. V."?
  • Von wievielen MitarbeiterInnen sollen die Aufgaben dieser von den Mitgliedskörperschaften zu finanzierenden Geschäftsstelle wahrgenommen werden? Welche Kosten sind dafür bislang eingeplant?
  • Neben den Kreisen und Städten und dem LVR sollen lediglich die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern Mitglieder der "Metropolregion Rheinland e. V." werden, aber beispielsweise nicht die anerkannten Umweltverbände. Diese sollen maximal mit anderen Institutionen wie Kirchen, Gewerkschaften u. a. einem einflusslosen „beratenden Kuratorium" angehören. Wie beurteilt die Verwaltung dieses Besetzungsvorhaben? Sind relevante gesellschaftliche Organisationen und Verbände ausgewogen berücksichtigt?
  • Die Kreise und Städte sollen nach dem Satzungsentwurf in der "Metropolregion Rheinland e. V." durch den Landrat bzw. den/die OberbürgermeisterIn und durch zwei VertreterInnen des Kreistages bzw. Stadtrates vertreten werden. Dies schließt die Partizipation kleinerer Fraktionen aus. Dagegen entspricht beispielsweise die Sitzverteilung in der Landschaftsversammlung des LVR oder die der Regionalräte bei den Bezirksregierungen spiegelbildlich der Sitzverteilung in den Kreistagen und Stadträten. Wie beurteilt die Verwaltung den Satzungsentwurf für die Metropolregion Rheinland e. V. im Hinblick auf die demokratische Repräsentanz aller politischen Kräfte?
  • Die Städte Köln und Düsseldorf sollen einen festen Sitz im Vereinsvorstand erhalten, während die anderen Städte und Kreise weitere Vorstandssitze aushandeln müssen. Dabei haben andere Gebietskörperschaften zumindest ähnlich hohe Einwohnerzahlen wie die Landeshauptstadt. Was entgegnet die Kreisverwaltung dem Vorwurf, damit würde eine fragwürdige Zentralisierung herbeigeführt oder bestärkt?
  • Mit der Gründung der Metropolregion Rheinland verbinden die InitiatorInnen die Hoffnung auf eine bessere und sich steigernde Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU. Welche Fördergelder könnten über die Gründung des Vereins zusätzlich akquiriert werden? Teilt die Verwaltung die Auffassung einer verbesserten Akquise von Fördergeldern mittels der Gründung einer Metropolregion?

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