Detailierte Nachfragen zur illegalen Ölpellets-Entsorgung

Bei der illegalen Entsorgung der Ölpellets in Schermbeck bleiben weiter viele Fragen offen. Wir haben daher im November eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt.

14.03.18 –

Als bekannt wurde, dass auf dem Geländer der Firma Nottenkämper mehr als 30.000 Tonnen Ölpellets und noch einmal so viel Kronocarb illegal entsorgt wurden, war klar: Hier muss sehr viel schief gelaufen sein. Die massive kriminelle Energie, mit der dieser Abfall in die alte Tonabgrabung eingebracht wurde, ist offensichtlich.

Aber die Frage, wie dies unter den Augen der Kreisverwaltung jahrelang geschehen konnte, bleibt weiter offen. Unsere Aufgabe ist und bleibt es nachzuvollziehen, was genau passiert ist, wer dafür verantwortlich ist und was wir für die Zukunft daraus lernen können. Daher haben wir im November 2017 eine weitere Anfrage gestellt und in 4 Komplexen folgende Fragen gestellt:

 

1. Radioaktivität

• Existiert bei der Deponie Nottenkämper eine Eingangskontrolle hinsichtlich radioaktiver Belastung von angeliefertem Bauschutt vergleichbar der am Asdonkshof?

• Falls nicht, warum hält die Aufsichtsbehörde eine solche Eingangskontrolle für entbehrlich?

• Wie wäre in diesem Fall sichergestellt, dass eine radioaktive Belastung an-gelieferter Materialien auszuschließen ist?

2. Halde

• Zur Wiederverfüllung der Abgrabung wurde eine Halde von ca. 70 m Höhe vom Kreis genehmigt. Was waren die Grundlagen oder Kriterien für diese Genehmigung, insbesondere unter Berücksichtigung, dass diese Halde ein massiver Eingriff in Natur und Landschaftsbild ist?

• Welcher Fachdienst war maßgeblich in dieses Genehmigungsverfahren involviert?

3. Boden- und Wasserbelastungen

• Welche Schadstoffe wurden bei der Begutachtung im Sickerwasserwasser gefunden?

• Bei welchen Schadstoffen gab es eine Grenzwertüberschreitung?

• Wie wurde die Sohlendichtigkeit dokumentiert?

• Ist die Sohlendichtigkeit ohne Zweifel festgestellt worden?

• Kann eine Verflüssigung der Ölpellets ausgeschlossen werden?

4. Gutachten

• Laut Auskunft der Kreisverwaltung ist das in der Presse zitierte Gutachten der AHU GmbH von der Kreisverwaltung in Rücksprache mit LANUV, MULNV und Bezirksregierung in Auftrag gegeben worden. Warum ist auf dem Gutachten selbst die Firma Nottenkämper als Auftraggeber angegeben?

• Aus welchem Grund wird das Gutachten nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

• In Ihrer Antwort auf unserer Anfrage vom 05.07.2017 geben Sie an, dass Sie das Ingenieurbüro Asmus und Prabucki mit einem Gutachten zur Gefährdungsabschätzung des Grundwassers beauftragt haben. Wann wurde dieses Gutachten und wann das der AHU GmbH erstellt?

• Kommen die Gutachter von Asmus und Prabucki und AHU GmbH in der Einschätzung der Grundwassergefährdung zum gleichen Ergebnis?  

 

Die Antworten auf die Fragen finden sie HIER

 

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