Die Jugend möchte mitreden!

 In Jugendparlamenten können Jugendliche lernen, wie politische Entscheidungsprozesse ablaufen und selbst ersten Einfluss auf die Entwicklung ihres Kreises nehmen. Die Kommunalpolitik betrifft auch die Jugendlichen - ob bei den Öffnungszeiten des kommunalen Schwimmbades, den öffentlichen Spiel- und Sportplätzen oder bei der finanziellen Ausstattung von Schulen.

14.12.16 –

Diesen Antrag brachte die Grüne Jugend Kreis Wesel in den parlamentarischen Prozess ein:  

Junge Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Sie an unsere Demokratie heranzuführen und an Abstimmungsprozessen teilhaben zu lassen ist ein wichtiger Baustein der politischen Bildung. In Jugendparlamenten können Jugendliche lernen, wie politische Entscheidungsprozesse ablaufen und selbst ersten Einfluss auf die Entwicklung ihres Kreises nehmen. Die Kommunalpolitik betrifft die Jugendlichen am meisten - ob bei den Öffnungszeiten des kommunalen Schwimmbades, den öffentlichen Spiel- und Sportplätzen oder bei der finanziellen Ausstattung von Schulen. Sie an dieser Keimzelle unserer Demokratie teilhaben zu lassen stärkt ihr Bürgerbewusstsein. Kommunalpolilische Entscheidungen können so bürgernäher werden.

Um hier einen Anstoß für die Teilhabe Jugendlicher an der Politik vor Ort zu geben, hat die Grüne Jugend Kreis Wesel die folgende Anregung in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Danach soll der Kreistag beschließen:

1. Ein Jugendparlament wird im Kreis Wesel eingerichtet.

2. Wählbar sind alle im Kreis Wesel lebenden Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung des Jugendparlamentes vorzulegen.Darin sollen die Sitzzahl, die Dauer einer Wahlperiode, die Wahlprozedur, das Aufstellen von Wahllisten/Kandidaten und die Begleitung des Jugendparlamentes durch die Verwaltung geregelt werden. Außerdem soll an den örtlichen Schulen dafür geworben und darüber informiert werden.

4. Das Jugendparlament soll folgende Rechte erhalten:

a. Anträge an den Kreistag richten (vgL §16 der Hauptsatzung),

b. Entsendung je eines Vertreters oder einer Vertreterin in die Ausschüsse, mit Rede- und Stimmrecht. Davon ausgenommen sind der Kreisausschuss, der Ausschuss für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten sowie der Ausschuss für Rechnungsprüfung.

c. Der oder die Vorsitzende des Jugendparlamentes darf in den öffentlichen Sitzungen des Kreistages zu Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.

 

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Anträge | Kreisfraktion

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